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NEWS
rund um das
NÖ - Hundehaltegesetz

 

   

15.8.2010

 

Beantwortung der häufigsten Fragen rund um die NÖ-Sachkunde - Link

 

 

14.8.2010

 

Alle ÖRV NÖ-Vereine, welche den NÖ-Sachkundenachweis anbieten - Link

 

 

30.6.2010

 

 

 

 

 

 

Die NÖ Landesregierung hat nun die - NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung (4001/1-0 Stammverordnung 53/10, 2010-06-30) veröffentlicht.

Link zur NÖ-Sachkundeverordnung

Da der ÖRV schon Mitte Juni berechtigte ÖKV-Trainer an den ÖKV und die Landesregierung gemeldet hat, kann mit der Überprüfung begonnen werden.

Derzeit nehmen der ÖRV Ebreichsdorf und Langenzersdorf die NÖ-Sachkunde ab.

Sobald alle Unterlagen an die zur Abnahme der Sachkundeüberprüfung berechtigten Ortsgruppen übermittelt wurden, kann auch hier -  Link - die Sachkundeüberprüfung abgelegt werden.
 

 

9.6.2010

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Lt. Informationen durch die Landesregierung soll die Ausführungverordnung mit 29.7.2010 in Kraft treten. Formell beginnt die Frist zur Ablegung der Sachkunde, und müsste  infolge lt. Gesetz am 29.1.2011 enden.
 
 

8.6.2010

 

Abgeänderte Ausführungsverordnung des Sachkundenachweises - zusätzliche Anerkennung der ÖKV BH bzw. abgelegte BGH Prüfungen als praktischer Nachweis
 
 

28.5.2010

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Sitzung in der NÖ-Landesregierung mit Vertretern der Beamtenschaft und Vertretern des ÖKV, ÖHU, ÖJGV

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29.4.2010

 

 

 

 

Am heutigen Tage fand eine Sitzung zwischen den massgeblichen Beamten/Politikern mit Hr. Sticha als Vertreter des Österreichischen Rassehunde Vereins in der NÖ-Landesregierung statt.

In intensiven Gesprächen wurden die Gesetzesanforderungen mit der Hundehaltung in der Praxis besprochen, und von den Beamten und Politikern zur Kenntnis genommen.

Zum Abschluss wurde versichert, dass man von Seite der Beamtenschaft mit Nachdruck arbeitet, und in den nächsten Wochen mit der Fertigstellung der Durchführungsverordnung zum NÖ-Sachkundenachweis zu rechnen ist.
 

 

23.4.2010
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Die Begutachtungsfrist wurde bis Dienstag 27.4.2010 verlängert.
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23.4.2010
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Fernsehbeitrag zum Thema
 
 

9.4.2010

 

 

 

 

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Derzeit sind Schriftstücke von div. Gemeinden bzw. Bezirkshauptmannschaften im Umlauf, welche Fristen zur Ablegung des Sachkundenachweises beinhalten.

Diese Fristen sind Null und Nichtig, da die Verordnung zu den Durchführungsbestimmungen des Sachkundenachweises noch nicht beschlossen sind.

Die Begutachtungsfrist endet am 23.4.2010, und deshalb könnte im besten Fall ab 1.5.2010 die Durchführungsverordnung zum NÖ-Hundehaltegesetz Gültigkeit erlangen.

Ab diesem Zeitpunkt würde dann die 6 Monate Frist zur Ablegung des Sachkundenachweises beginnen.

weitere Infos folgen ...............

 



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